Topic: Wie können GutachterInnen Interessenkonflikte angeben?  (Read 498 times)

Wir möchten unseren GutachterInnen die Möglichkeit geben, Interessenkonflikte (Conflicts of Interest = COI) für die ihnen zugewiesenen Beiträge anzuzeigen, bevor sie ein Gutachten erstellen.

(Dieser Foreneintrag ist auch als englische Version verfügbar.)

Es gibt zwei Möglichkeiten, um GutachterInnen auf einen möglichen Interessenkonflikt hinweisen zu lassen.

Die erste Option ist das Bieten für bevorzugte Beiträge, mit der zweiten Option können GutachterInnen die Begutachtung ablehnen (siehe nächster Eintrag unten).

Um die Funktion „Bieten für bevorzugte Beiträge“ zu aktivieren, gehen Sie bitte zu:
Übersicht => Einstellungen => Phasen, Termine und Deadlines der Veranstaltung
Aktivieren Sie die Phase für „GutachterInnen können ihre Gebote für bevorzugte Beiträge abgeben“ und setzen Sie ein Anfangs- und Enddatum (siehe Abbildung 1).

Mit dem Bieten für bevorzugte Beiträge können GutachterInnen angeben, welche Beiträge sie begutachten möchten, welchen sie neutral gegenüberstehen und bei welchen ein Interessenkonflikt besteht (siehe Abbildung 2).

Sie sollten diese Phase aktivieren, kurz bevor die Mitglieder des Programmkomitees die Beiträge den GutachterInnen zuweisen. Vergessen Sie nicht, die GutachterInnen per Serien-E-Mail über diese Phase zu informieren.

Eine visuelle Darstellung der Gebotsphase erhalten Sie hier anhand einer Projektskizze (Abbildung 1 auf der verlinkten Seite):
Beispieleinrichtung für Beitragseinreichung und -begutachtung

Die zweite Möglichkeit ist die Aktivierung einer Option, mit der GutachterInnen die Begutachtung eines ihnen zugewiesenen Beitrags verweigern können.

Bitte gehen Sie zu:
Übersicht => Einstellungen => Haupteinstellung für die Begutachtungsfunktionen
Im Abschnitt „Optionen für den Begutachtungsprozess“ wählen Sie für die Option „Haben GutachterInnen die Möglichkeit, die Beurteilung eines Beitrags zu verweigern?“ die Einstellung „Ja“.

Bitte beachten Sie, dass diese Option den Ablehnungsvorgang erleichtern kann, wenn GutachterInnen einen Interessenkonflikt feststellen.
Es könnte aber auch dazu führen, dass eine erhebliche Anzahl von Begutachtungen aus anderen Gründen abgelehnt wird. Somit kann es für OrganisatorInnen mehr Arbeit bedeuten, wenn sie diese abgelehnten Beiträge manuell neuen GutachterInnen zuweisen müssen (siehe Abbildung 1).

Diese Funktion ermöglicht es GutachterInnen nicht nur, die Begutachtung eines ihnen zugewiesenen Beitrags abzulehnen (siehe Abbildung 2), sie können auch einen der vorgegebenen Verweigerungsgründe auswählen und eine persönliche Erläuterung eingeben, um ihre Entscheidung zu untermauern (siehe Abbildung 3).

Weitere ausführliche Informationen über die Option „Begutachtung verweigern“ finden Sie unter:
Gutachtern erlauben, die Begutachtung eines ihnen zugewiesenen Beitrags zu verweigern