Topic: GutachterInnen erlauben, die Begutachtung eines ihnen zugewiesenen Beitrags zu verweigern  (Read 365 times)

Wir möchten unseren GutachterInnen die Möglichkeit geben, die Begutachtung eines ihnen zugewiesenen Beitrags zu verweigern. Es kann verschiedene Gründe geben, warum diese einen Beitrag nicht begutachten möchten: Zum Beispiel könnte der Gutachter oder die Gutachterin einen Interessenkonflikt feststellen, der Beitrag könnte unvollständig sein oder für die Konferenz ungeeignet.

(Dieser Foreneintrag ist auch als englische Version verfügbar.)

Sie können die Option „Begutachtung verweigern“ verwenden, um GutachterInnen zu erlauben, die Begutachtung eines ihnen zugewiesenen Beitrags abzulehnen.

Bitte gehen Sie zu:
Übersicht => Einstellungen => Haupteinstellung für die Begutachtungsfunktionen
Im Abschnitt „Optionen für den Begutachtungsprozess“ wählen Sie für die Option „Haben GutachterInnen die Möglichkeit, die Beurteilung eines Beitrags zu verweigern?“ die Einstellung "Ja" (siehe Abbildung 1).

Nach der Aktivierung erhalten GutachterInnen die neue Option, die Begutachtung eines ihnen zugewiesenen Beitrags zu verweigern (siehe Abbildung 2). Wenn sie sich dafür entscheiden, eine Begutachtung abzulehnen, müssen sie einen Grund angeben, warum sie glauben, den ihnen zugewiesenen Beitrag nicht begutachten zu können. GutachterInnen können einen der vorgegebenen Verweigerungsgründe auswählen und auch eine persönliche Erläuterung der Verweigerung hinzufügen, damit das Programmkomitee die Entscheidung nachvollziehen kann (siehe Abbildung 3).

Als OrganisatorIn können Sie die Verweigerungsgründe verwalten (siehe Abbildung 4):
Übersicht => Einstellungen => Verwalten der Gründe für die Verweigerung einer Begutachtung
Sie können Gründe neu anlegen, bearbeiten oder löschen, die dann den GutachterInnen zur Verfügung stehen, um eine Begutachtung abzulehnen. Das System stellt bereits eine Standardauswahl an Gründen als Beispiele zur Verfügung.

Lehnt ein Gutachter / eine Gutachterin die Begutachtung eines ihm / ihr zugewiesenen Beitrags ab, können die Chairs durch eine automatische E-Mail informiert werden. Die entsprechenden E-Mail-Einstellungen können Sie auf der folgenden Seite vornehmen:
Übersicht => Einstellungen => E-Mail Einstellungen
Gehen Sie zum Abschnitt „E-Mail-Einstellungen für die Verweigerung der GutachterInnen Beiträge zu evaluieren“ und passen Sie die E-Mail-Einstellungen an Ihren Anforderungen an (siehe Abbildung 5). Sie können auch eine zusätzliche Nachricht an die EmpfängerInnen (Chairs) der E-Mail mit der Information über die Verweigerung der Begutachtung eines Beitrags hinzufügen.

Bitte beachten Sie:
Die „Begutachtung verweigern“-Option kann den Chairs den Begutachtungsprozess erleichtern, da die GutachterInnen sie nicht per E-Mail kontaktieren müssen, wenn sie einen Beitrag nicht begutachten können. Sie kann jedoch auch GutachterInnen dazu ermutigen, diese Option zu wählen, was wiederum zu mehr verweigerten Beiträgen und mehr Arbeit für die Chairs führen kann, um diese neu zuzuweisen. Die Chairs müssen die verweigerten Beiträge manuell neuen GutachterInnen zuweisen, d. h. das System hebt die Zuweisung des Beitrags an den Gutachter oder die Gutachterin nicht automatisch auf oder weist ihn auch nicht einem anderen Gutachter oder einer anderen Gutachterin zu.

Wenn Sie GutachterInnen die Möglichkeit geben wollen, einen möglichen Interessenkonflikt anzugeben, können Sie alternativ die Funktion „Bieten für bevorzugte Beiträge“ verwenden. Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite: Wie können GutachterInnen Interessenkonflikte angeben?