Veranstaltungsprogramm
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Session 5.02: Fokus auf die Lehre 2
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Jenseits von Gelingensnarrativen: Reflexion in der Hochschullehre neu denken? Katholische Hochschule NRW, Deutschland Insbesondere in Studiengängen, die auf pädagogische Arbeit vorbereiten, ist die Reflexionskompetenz für Studierende als wesentlicher Teil pädagogischer Professionalisierung von zentraler Bedeutung. Die Reflexion ist dabei sowohl für den Theorie-Praxis-Transfer als auch für das eigene Denken und Handeln relevant und soll die Entwicklung einer pädagogischen Haltung unterstützen und anregen – deren normative Aufladung wird allerdings selten kritisch diskutiert. Unser Vortrag beleuchtet die vielschichtige Rolle von Reflexion im Kontext von Professionalisierung und curricularen Anforderungen und stellt sowohl zum einen die Frage, wie Reflexionsprozesse bei Studierenden der Sozialen Arbeit und Kindheitspädagogik angeregt werden können sowie zum anderen, diese Reflexionsprozesse selbst hinsichtlich ihrer Resultate normativ aufgeladen sind. Unser Fokus liegt auf der Analyse von Daten aus zwei Lehrforschungsprojekten, bei denen die Reflexionen von Studierenden im Hinblick auf ihr eigenes Lernen und den Theorie-Praxis-Transfer untersucht wurden. Die Ergebnisse zeigen, dass Reflexionen in Seminarkontexten häufig einer Positivitätsnorm unterliegen, die zu sozial erwünschten Aussagen führt, ohne tiefgreifende Selbstreflexion zu ermöglichen. Die Diskussion lenkt den Blick auf die Grenzen und Potenziale dieser Reflexionsformate. Wir hinterfragen, wessen Normen durch aktuelle Praktiken gestärkt werden und welche Studierenden dadurch möglicherweise ausgeschlossen werden. Besonders heben wir die Notwendigkeit hervor, Reflexionsformate zu schaffen, die Vielfalt und Authentizität fördern, ohne dass diese mit Reputationsrisiken behaftet sind. Abschließend stellt der Vortrag die Frage, wie Reflexionen strukturiert werden können, um nicht nur Gelingensnarrative abzubilden, sondern auch Raum für Brüche und Missverständnisse zu geben. Dies beinhaltet Überlegungen zu Vertraulichkeit, Nicht-Sanktionen und einer wertschätzenden Auseinandersetzung mit „falschen“ Reflexionen. Fachkulturelle Praktiken der Nutzung von KI in der Hochschullehre Universität Paderborn, Deutschland In der universitären Lehre wird nicht nur Wissen vermittelt, sondern es werden auch fachkulturelle Praktiken weitergegeben. Diese Denkmuster, Einstellungen und Praktiken bleiben häufig unausgesprochen und es existierte eine Forschungslücke zur Vermittlung von fachkulturellen Praktiken bzw. zu fachspezifischen Sozialisationsprozesse (Jenert & Scharlau 2022; Steinhardt 2024) In der aktuellen Debatte um künstliche Intelligenz und dem Einbezug textgenerierender Systeme stehen Universitäten vor der Herausforderung neue normative Setzungen vorzunehmen und diese institutionell zu implementieren. Es werden Handreichungen und Leitlinien formuliert (Universität Paderborn 2024; Universität Paderborn & ZIM 2025) Jedoch stellt sich die Frage, welche Position die Lehrenden an Universitäten übernehmen, in dem sie Studierende in dem Prozess der Nutzung von textgenerativen Systemen begleiten. Lehrende nehmen bei der Vermittlung von fachkulturellen Praktiken eine Schlüsselrolle ein, da sie sowohl die institutionellen Rahmenbedingungen durchsetzen müssen, sowie in der Lage sind eigene Schwerpunkte und normative Setzungen für die eigenen Seminare vorzunehmen. In diesem empirisch fundierten Beitrag wird anhand von (auto-)ethnografischer Forschung ein Einblick ich die fachkulturell bestimmte Vermittlung von Nutzungspraktiken textgenerativer Systeme gegeben. Anhand von Diskussionsgruppen wurden fachkulturellen Praktiken, sowie normative Setzungen der Nutzung von KI vergleichend für die Fächer Soziologie und Wirtschaftspädagogik interpretativ herausgearbeitet. Hierbei rückt gerade das wissenschaftliche Schreiben, als disziplin-spezifische Tätigkeit im Kontext der Nutzung von textgenerativer KI im Studium, in den Vordergrund (Buck & Limburg 2023). Besonderer Fokus der empirischen Analyse liegt auf der Veränderung von Prüfungsformaten unter der Bedingung von Digitalität. Der Beitrag adressiert die Frage, welche fachkulturellen Werte und normativen Setzungen in die Vermittlung von Nutzungspraktiken von textgenerativer KI eingeschrieben sind. Es werden Unterschiede zwischen den soziologischen und wirtschafts-pädagogischen Nutzungspraktiken herausgearbeitet und diese auf die jeweiligen fachkulturellen Normen bezogen. Abschließend wird kritisch diskutiert, inwieweit die Lehrenden die Verantwortung für die Vermittlung von fachkulturellen Praktiken der Nutzung von KI tragen (sollen). Wie viel „Bildung“ steckt in „Hochschulbildung“? – Normative Ansprüche und die Realität curricularer Praxis Justus-Liebig-Universität Gießen, Deutschland Wie der Begriff „Hochschulbildung“ bereits verdeutlicht, sind Hochschulen zentrale Orte der Bildung. Dies bedeutet, dass neben Prozessen der Enkulturation und der Resubjektivierung der (Fach-)Kultur die Individuation und die Persönlichkeitsbildung einen zentralen Stellenwert einnehmen. Dies gewinnt insbesondere angesichts zunehmender Zukunftsunsicherheiten zunehmend an Bedeutung: Bildung trägt dazu bei, Dispositionen für verantwortungsvolles, zukunftsoffenes Handeln zu entwickeln und geht damit weit über den Erwerb funktionaler Kompetenzen hinaus (s. z.B. Leineweber, 2022; Reinmann, 2025). In diesem Sinne bedarf es einer Hochschullehre, die nicht nur auf den Kompetenzerwerb abzielt, sondern vor allem auch bildende Erfahrung ermöglicht (s. z.B. Koller, 2023; Leineweber, 2022; Plöger, 2009; Thompson, 2009). – All diese normativen Ansprüche stecken folglich in dem Begriff der „Hochschulbildung“. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Hochschulbildung oft stark durch strukturelle Rahmenbedingungen und curriculare Vorgaben geprägt ist. Prüfungsordnungen, Modulhandbücher und formalisierte Lernziele lassen sich dabei nicht nur als technische Instrumente, sondern auch als Ausdruck einer impliziten Normativität lesen. Sie bestimmen, welche Lehr-, Lern- und Prüfungsformen anerkannt werden und wie Bildung im Hochschulkontext operationalisiert und realisiert wird. Basierend auf einer qualitativen Analyse von Modulhandbüchern (Lehr-Lern-Formate, Prüfungsformate, Lernziele) aus vier Fachbereichen (BWL, Psychologie, Informatik, Lehramt; jeweils zehn Hochschulen/Universitäten) wird im Rahmen des Vortrags der normative Anspruch des Bildungsbegriffs mit der Realität curricularer Praxis kontrastiert. Der Beitrag zielt darauf ab, das Spannungsfeld zwischen normativem Bildungsanspruch und der curricularen Ausgestaltung von Hochschullehre sichtbar zu machen. Damit leistet er einen Beitrag zur Diskussion darüber, inwiefern Hochschulbildung ihrem eigenen normativen Selbstverständnis gerecht werden kann und welche Entwicklungsbedarfe sich daraus ergeben. | ||