21. Jahrestagung der
Gesellschaft für Hochschulforschung (GfHf)
18.-20. März 2026 | Universität Paderborn
Veranstaltungsprogramm
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Die momentane Konferenzzeit ist: 09. März 2026 23:59:22 MEZ
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Sitzungsübersicht |
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Session 1.02: Fremdheitserfahrungen bezogen auf Behinderungen
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Das Sprechen über Studierende mit Behinderungen. Ergebnisse einer europäisch-vergleichenden Diskursanalyse Macromedia University of Applied Sciences, Deutschland Behinderung ist längst nicht mehr auf ein einzelnes Land beschränkt, sondern wird durch transnationale Diskurse geprägt (vgl. Goodley, 2011). Damit geraten auch inklusive Praktiken im Hochschulbereich verstärkt in globale Deutungsraster (Allemann-Ghionda 2021). Obwohl das Thema Behinderung im Hochschulkontext durch die UN-BRK eine erhöhte politische Aufmerksamkeit erfahren hat, ist das wissenschaftliche Interesse daran vergleichsweise spät entstanden. Es herrscht nach wie vor ein Mangel an konzeptioneller Klarheit darüber, wie Behinderung in unterschiedlichen europäischen Kontexten sprachlich und kulturell konstruiert wird. Initiativen wie der Bologna-Prozess (Crosier & Parveva, 2013) oder die Europäische Behindertenstrategie (Aust 2016) betonen zwar die Notwendigkeit vergleichender Forschung zur Situation von Studierenden mit Behinderungen, doch umfassende länderübergreifende Analysen sind bislang selten (Allemann-Ghionda 2021; Powell & Solga 2010). Der Beitrag nutzt einen europäisch-vergleichenden Zugang und ist im Feld der Disability Studies verortet (Waldschmidt 2018, 2020). Diese verstehen Behinderung nicht als objektive Gegebenheit, sondern als sozial und kulturell hervorgebrachtes Phänomen. Die Analyse stützt sich methodisch auf diskurstheoretische Konzepte, insbesondere auf Foucaults Überlegungen zu Macht, Wissen und Subjektivierung (u.a. Foucault 1989, 2017) sowie auf Butlers Ansätze der Performativität und Iterabilität (Butler 2016a, 2016b). Im Rahmen der Untersuchung werden leitfadengestützte Interviews mit Mitarbeitenden an fünf europäischen Universitäten analysiert. Ziel ist die Rekonstruktion der Diskurse über Studierende mit Behinderungen sowie die Herausarbeitung der in diesen Diskursen wirksamen Normen und Machtverhältnisse. Die Ergebnisse (Aust 2025) zeigen, dass die Diskurse über Studierende mit Behinderungen zwischen normativen Regulierungsmechanismen und individueller Anerkennung oszillieren. Trotz politischer Bemühungen bleibt die Figur des „normalen“ Studierenden stark an nicht-behinderte Maßstäbe gekoppelt. Behinderung wird weiterhin als Abweichung von einer begehrten Normalität gefasst – eine Vorstellung, die auf tief verankerte medizinische und psychologische Paradigmen verweist. Rechtliche Maßnahmen erweisen sich unter diesen Bedingungen als unzureichend, um Inklusion umzusetzen. Ein grundlegender Perspektivwechsel ist erforderlich, in dessen Folge Behinderung Teil hochschulischer Praxis ist. „Ich habe was, was du nicht siehst.“ - Partizipative Entwicklung einer Lehrcheckliste zur Reduzierung von Barrieren für Studierende mit nichtsichtbaren Beeinträchtigungen Universität zu Köln, Deutschland Sechzehn Prozent der Studierenden in Deutschland leben mit mindestens einer studienerschwerenden Beeinträchtigung; 56% dieser Beeinträchtigungen sind für Außenstehende auch auf Dauer nicht wahrnehmbar (Steinkühler et al., 2023). In einer bundesweiten Befragung Studierender mit nichtsichtbaren Beeinträchtigungen (Labersweiler, 2018) gab ein Drittel der Befragten an, niemandem an der Hochschule von der eigenen Beeinträchtigung erzählt zu haben. Damit verbunden ist, dass viele der Studierenden ihre Rechte (z. B. auf Nachteilsausgleich) nur begrenzt in Anspruch nehmen (können). Hierdurch bleibt sowohl unsichtbar, dass viele Studierende gängigen gesellschaftlichen Normalitätserwartungen nicht entsprechen, als auch dass sie dadurch spezifischen Herausforderungen und Barrieren im Studienalltag begegnen. Ziel eines kleinen Praxis-Forschungsprojektes an der Universität zu Köln war es daher, gemeinsam mit Studierenden mit nichtsichtbaren Beeinträchtigungen, spezifische Herausforderungen im Studium sowie passende Unterstützungsmöglichkeiten zu identifizieren, um darauf aufbauend gemeinsam Materialien zu entwickeln, die dem Thema innerhalb der Hochschule mehr Sichtbarkeit verschaffen und Barrieren reduzieren. Der partizipative Entwicklungsprozess der Materialien orientierte sich grob an der Methode des Design-Thinking: in drei aufeinanderfolgenden Workshops wurde zunächst der Problemraum erkundet, anschließend der Lösungsraum gestaltet und schließlich Rückmeldung zur Umsetzung gegeben. Für die Mitwirkung konnten zehn Studierende mit unterschiedlichen nichtsichtbaren Beeinträchtigungen aus verschiedenen Fachbereichen und Abschnitten des Studiums gewonnen werden, die für ihre Mitwirkung eine Aufwandsentschädigung erhielten. Sie berichteten von den spezifischen Herausforderungen, denen sie aufgrund ihrer nichtsichtbaren Beeinträchtigungen im Studienalltag begegnen, sowie von erfahrener und gewünschter Unterstützung. Ein Schwerpunkt lag in der durch normative Erwartungen geprägten Gestaltung von Lehr-/Lern- und Prüfungssituationen. Dabei wurde deutlich, dass viele Barrieren in der Lehre durch Bewusstsein und kleinere Anpassungen reduziert werden können. Daher wurde eine Lehrcheckliste entwickelt, die Lehrende in kompakter Form mit Hilfe von Do’s und Don’ts für implizite Normalitätserwartungen und nichtsichtbare Barrieren in der Lehre sensibilisiert und ihnen konkrete Anregungen für eine barriereärmere Lehrgestaltung gibt. Der Beitrag beleuchtet sowohl die Inhalte der Lehrcheckliste als auch ihren Entwicklungsprozess. Die argumentative Aushandlung der Inanspruchnahme des Nachteilsausgleichs Uni Hildesheim, Deutschland Seit der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) im Jahr 2009 ist inklusive Hochschulbildung ein etabliertes politisches Ziel in Deutschland. Daher stehen Universitäten vor der Frage, wie Inklusion umgesetzt werden kann. Auf der Grundlage des im Übereinkommen festgelegten Konzepts der angemessenen Vorkehrungen wird in Deutschland der Nachteilsausgleich als formalisierte Form individueller Anpassung angeboten. Studierende können auf Basis ärztlicher Atteste individuelle Anpassungen bei Prüfungen erhalten oder Hilfsmittel nutzen (Gattermann-Kasper & Peschke, 2023). Aktuelle Zahlen zeigen jedoch, dass nur etwa ein Fünftel der Studierenden mit Behinderungen diese Regelungen im deutschen Hochschulwesen in Anspruch nimmt (Steinkühler et al., 2023). Eine geringe Inanspruchnahmequote von individuellen Anpassungen durch Studierende mit Beeinträchtigung lässt sich auch international feststellen (Lyman et al., 2016; Blasey et al., 2023). Einerseits ließe sich hierdurch argumentieren, dass individuelle Vorkehrungen keine ausreichende Inklusion in der Hochschulbildung gewährleisten. Andererseits stellt sich die Frage, warum Studierende auf ihr Recht auf Nachteilsausgleich und die Chance auf Inklusion „verzichten“? Durch die Beantwortung der Forschungsfrage, wie Studierende individuelle Nachteilsausgleiche aushandeln, versucht dieser Beitrag zu verstehen, warum die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen in Deutschland gering ist und inwiefern wir als Hochschulmitarbeitende Diskurse (re)produzieren, die die Nutzung von Nachteilsausgleichen und damit die Inklusion von Studierenden in der Hochschulbildung behindern. Ausgehend von 33 narrativ-biographischen Interviews (Rosenthal, 2018) mit Studierenden, die 2022 und 2023 an einer deutschen Universität Nachteilsausgleiche genutzt haben werden die Argumentationen der Nutzung und Nicht-Nutzung von Nachteilausgleichen mit Hilfe eines wissenssoziologischen Ansatzes nach Rainer Keller (2024) rekonstruiert und relevante Diskurse aufgezeigt. Der Beitrag knüpft an bisherige Forschungsarbeiten an, welche aufzeigen, dass individuelle Anpassungen eine Offenlegung der eigenen Beeinträchtigung sowie Zeit und Energie benötigen und mit bürokratischen Hürden sowie Risiken der Exklusion und Stigmatisierung einhergehen (Lyman et al., 2016; Magnus & Tøssebro, 2014). | ||