21. Jahrestagung der
Gesellschaft für Hochschulforschung (GfHf)
18.-20. März 2026 | Universität Paderborn
Veranstaltungsprogramm
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Die momentane Konferenzzeit ist: 24. Aug. 2026 02:47:06 MESZ
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Tagesübersicht |
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Session 1.01: Demokratie und Demokratiebildung Ort: Raum L1.201 Chair der Sitzung: Eva Cendon, FernUniversität in Hagen | |
| Präsentation 1 | |
Der Hochschulzugang zwischen demokratischen Grundrechten, hoher Studienqualität und normativen Zwängen DZHW (Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung), Deutschland In demokratischen Staatswesen haben freiheitliche Grundrechte einen hohen Stellenwert. So ist in Deutschland beispielsweise das Recht auf eine freie Wahl des Berufs, des Arbeitsplatzes und der Ausbildungsstätte in Art. 12 des Grundgesetzes normiert. Aus dieser Norm folgt gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Erfordernis der erschöpfenden Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten an Hochschulen, ehe absolute Zulassungsbeschränkungen erlassen werden dürfen (BVerfGE 33, 303). Eine weitere normative Ausgestaltung hierzu ist im Kapazitätsrecht erfolgt. Mit dem erneuerten Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen aus dem Jahr 2006 ist der frühere Art. 7 Abs. 6 entfallen, nach dem die Vorschriften zur Kapazitätsermittlung in den Studiengängen der bundesweiten zentralen Vergabe entsprechend auch für Studiengänge mit örtlichen Zugangsbeschränkungen galten. Infolgedessen konnten die Länder individuelle Regelungen treffen, und seither haben sich die Modelle des Kapazitätsrechts partiell auseinanderentwickelt. Deutlich wird dies schon dadurch, dass ein Teil der Länder traditionell mit festen Curricularnormwerten arbeitet, während andere ein Bandbreitenmodell realisiert haben (vgl. Borgwardt 2017); die Unterschiede gehen aber noch deutlich darüber hinaus. Zugleich entwickeln viele Hochschulen im Rahmen ihrer Hochschulautonomie und zur eigenen Profilbildung in unterschiedlicher Weise ihre Studienqualität weiter, etwa indem sie beispielsweise neue Lehr/Lern-Formen in die Studienprogramme integrieren, mehr Wahlveranstaltungen anbieten und kleinere Lerngruppen anstreben. Der Vortrag untersucht, inwiefern in rechtlichen Normen zum Hochschulzugang einerseits und der Studienqualitätsentwicklung an den Hochschulen andererseits unterschiedliche Wertvorstellungen in ein Spannungsverhältnis treten (vgl. Haake 2023; Angelé 2023: 30-34) und an welchen Stellen in welcher Weise Flexibilitäten bestehen, zwischen widerstreitenden Werten zu vermitteln. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf Kapazitätsberechnungen als ein Steuerungsinstrument neben anderen gelegt und untersucht, wie hier auf aktuelle Entwicklungen im Hochschulbereich reagiert werden kann. Hierzu greift der Vortrag auf Ergebnisse eines Forschungsprojekts zurück, das von 10/2024 bis 12/2015 am DZHW unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaftsministerien sowie von Hochschulen aller Bundesländer realisiert wurde. | |