Veranstaltungsprogramm
Eine Übersicht aller Sessions/Sitzungen dieser Veranstaltung.
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Tagesübersicht |
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S6 Risikomanagement und Schutz von Trinkwassereinzugsgebieten Ort: Weißer Saal, Kongresshalle am Zoo Chair der Sitzung: Heiko Dirks, Ingenieurgesellschaft Prof. Kobus und Partner Chair der Sitzung: Sebastian Sturm, TZW: DVGW-Technologiezentrum Wasser | |
| Präsentation 5 | |
14:15 - 14:30
ID: 265 / Session 6: 5 Trinkwasserschutz an Straßen – die neuen H-BeStWag als Beitrag zum Risikomanagement 1: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Bergisch Gladbach; 2: Hessenwasser GmbH & Co. KG, Groß-Gerau / Dornheim; 3: Niedersachsen Wasser Kooperations- und Dienstleistungsgesellschaft mbH, Brake Sowohl der Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung als auch der Bau und die Erhaltung von Straßen sind Aufgaben der Daseinsvorsorge, die von der öffentlichen Verwaltung auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen wahrzunehmen sind. Der steigende Wasserbedarf, die Lage von Straßen innerhalb bestehender, neu ausgewiesener oder angepasster Wasserschutzgebiete, die Anforderungen an die Wasserqualität und das zunehmende Verkehrsaufkommen führen zu einer Überlagerung von Belangen des Gewässerschutzes und straßenbaulichen Aufgaben. Zur Umsetzung des Trinkwasserschutzes an Straßen werden im Arbeitskreis „Straßen in Wasserschutzgebieten“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) Technische Regelwerke erarbeitet, die die Gewinnung aus Grundwasser, Quellen, Oberflächengewässern und Talsperren berücksichtigen. Der Arbeitskreis ist ein paritätisch aus Vertretern der Wasserwirtschaft und des Straßenwesens zusammengesetztes Gremium. Die „Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag)“ der FGSV (aktuell von 2016) sind beim Neu-, Um- und Ausbau von Straßen anzuwenden. Um einen wirksamen Trinkwasserschutz im Bereich von Straßen sicherzustellen, geht das in den RiStWag dargestellte Schutzkonzept über die allgemeinen gewässerschutzrechtlichen Vorgaben der „Richtlinien für die Entwässerung von Straßen (REwS)“ hinaus. Beide Richtlinien sind vom Bundesverkehrsministerium für Bundesfernstraßen verbindlich eingeführt, ebenso von vielen Bundesländern für die Straßen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die „Hinweise für Maßnahmen an bestehenden Straßen in Wasserschutzgebieten (H BeStWag)“ befassen sich mit Maßnahmen zum Trinkwasserschutz an bestehenden Straßen. Dafür galten bisher die BeStWag 1993, sie wurden überarbeitet und neu als H BestWag 2025 herausgegeben. Diese beschreiben Möglichkeiten zur Identifizierung und Bewertung von Streckenabschnitten bestehender Straßen, von denen Gefährdungen für die Trinkwassergewinnung ausgehen. Als Beitrag zum Risikomanagement nach TrinkwEGV für die Nutzungsart Straße wird eine Methodik vorgestellt, die es ermöglicht, eine einzugsgebiets- oder straßennetzbezogene Betrachtung der linienhaft verteilten Risiken durch Stoffeinträge im Normalbetrieb sowie Havarien vorzunehmen. In Anlehnung an DVGW W 1004 (M) werden diese Gefährdungen nach Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und mit der Vulnerabilität der Trinkwassergewinnung mit den Teilaspekten Grundwasservulnerabilität und Rohwasservulnerabilität (= Gesamtvulnerabilität) kombiniert. Hierfür werden hydrogeologische, straßenbauliche, verkehrliche sowie ggf. die hydrologischen Faktoren, die speziell für die Trinkwassergewinnung aus Talsperren relevant sind, miteinander verschnitten. Die Methodik wurde durch mehrere Wasserversorger getestet und wird anhand eines Praxisbeispiels vorgestellt. Die H BeStWag erläutern Möglichkeiten zur Dringlichkeitsreihung der identifizierten Gefährdungsstellen und nennen Schutzmaßnahmen, die an bestehenden Straßen umgesetzt werden können. Diese können betrieblicher, verkehrsregelnder, verkehrstechnischer und/oder bautechnischer Art sein und einzeln oder ggf. kombiniert zum Einsatz kommen. Art und Umfang der im Einzelfall in Betracht kommenden Maßnahmen hängen von den vor Ort vorliegenden Gefährdungen ab und sollten durch die Straßenbauverwaltung anhand der örtlichen Situation mit Wasserbehörden und Wasserversorgern abgestimmt werden. | |

