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Die Relevanz von Evidenzbasierung in der Behandlung psychisch kranker Straftäter*innen - Vorstellung der Interessengruppe „Evidenzbasierte Psychotherapie im (teil)stationären Setting“ und ihrer Anknüpfungspunkte an die Rechtspsychologie
Die Relevanz von Evidenzbasierung in der Behandlung psychisch kranker Straftäter*innen - Vorstellung der Interessengruppe „Evidenzbasierte Psychotherapie im (teil)stationären Setting“ und ihrer Anknüpfungspunkte an die Rechtspsychologie
Jan Querengässer
1LVR-Institut für Forschung und Bildung, Deutschland; 2FernUniversität in Hagen, Fakultät für Psychologie
Bei der Behandlung psychisch kranker Straftäter*innen in Institutionen wie Maßregelvollzugskliniken, sozialtherapeutischen und Haftanstalten bestehen große Lücken bezüglich Evidenzbasierung und Wirksamkeitsforschung. Dies ähnelt der überwiegend als mangelhaft zu bezeichnenden Evidenzlage für stationäre Psychotherapie im nicht-forensischen Kontext. Psychotherapieforschung wird überwiegend im ambulanten Setting betrieben. Im forensischen Bereich erschweren weitere Faktoren die Schaffung einer zufriedenstellenden Evidenzlage: ethische und formale Hürden in der Forschung mit untergebrachten Personen; das Spannungsfeld zwischen juristischen, politischen und Sicherheitsinteressen und dem Anspruch nach effektiven und innovativen Ansätzen; die Beschäftigung unterschiedlicher Disziplinen (forensische Psychiatrie, Kriminologie, Rechts- und klinische Psychologie) mit derselben Thematik unter Rückgriff auf unterschiedliche Herangehensweisen und Meta-Modelle. Internationale Forschungsergebnisse lassen sich wegen der unterschiedlichen Rechtssysteme selten direkt auf das deutsche System übertragen und Befunde aus nicht-forensischer Forschung geben keine Auskunft zur kriminalpräventiven Wirksamkeit. Zugleich fordert der Gesetzgeber wegen Eingriffsintensität und hoher Kosten forensischer Behandlungen sowie der Bedeutsamkeit gelingender Interventionen für die öffentliche Sicherheit zurecht Wirksamkeitsbelege. Innerhalb der DGPs-Fachgruppe klinische Psychologie gründete sich vor zwei Jahren die Interessengruppe „Evidenzbasierte Psychotherapie im (teil)stationären Setting“, die Lobbyarbeit für eine bessere Evidenzbasierung psychotherapeutischer Versorgung im institutionellen Setting betreibt. Ein Anliegen, dass aus den geschilderten Gründen auch im forensischen Kontext wichtig erscheint. Das Positionsreferat stellt die Interessengruppe und ihre Ziele vor, benennt Anknüpfungspunkte und Überschneidungsbereiche zur Rechtspsychologie und diskutiert, welchen Mehrwert rechtspsychologische Expertise in der Behandlungsforschung zu psychisch kranken Straftäter*innen darstellen kann. Als Position wird vertreten, dass Psycholog*innen auch und gerade im forensischen Bereich die Forderung nach Evidenzbasierung klar formulieren und methodische und konzeptionelle Lösungsansätze präsentieren sollten, um die erkannten Forschungslücken zu verringern.