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Justice Gap? Zur Fallselektion im Sexualstrafverfahren und zum Umgang mit strukturellem Nicht-Wissen
Zeit:
Dienstag, 09.09.2025:
8:45 - 9:30
Ort:Großer Saal
Präsentationen
Keynote
Justice Gap? Zur Fallselektion im Sexualstrafverfahren und zum Umgang mit strukturellem Nicht-Wissen
Ralph Kölbel
Im Strafverfahren kommt es auf jeder Entscheidungsstufe – bei der Ermittlung von Verdächtigen, über die Anklageerhebung bis hin zur Verurteilung – zu einer immer stärkeren Konzentration auf immer weniger Fälle. Das „System“ filtert zahlreiche Konstellationen aus, indem dort die Aufklärung oder die Anklage oder die Verurteilung unterbleibt. In Sexualstrafsachen ist dieser „Strafverfolgungstrichter“ jedoch in einem ungewöhnlich starken Maße verengt. Die Wahrscheinlichkeit, mit der es – gemessen an der Anzahl der tatverdächtigen Personen – zu einem Schuldspruch kommt, ist hier viel kleiner als in den meisten anderen Deliktsbereichen. Diese „attrition rate“ wurde in internationalen sowie international vergleichenden Untersuchungen immer wieder belegt – und natürlich auch zum Anlass für die Frage nach ihren Gründen genommen. Der Beitrag diskutiert die wichtigsten dazu formulierten Thesen und befragt sie anhand des für Deutschland verfügbaren Materials auf ihre Stimmigkeit hin. Im Ergebnis zeigt sich die Notwendigkeit einer wissenschaftlichen Selbstvergewisserung darüber, wie man gerade bei gesellschaftspolitisch „heiklen“ Materien mit einem begrenzten Erkenntnisstand umgehen soll.