Symposium
Stichworte: Cybergrooming, Sexualstraftaten, Risikofaktoren, Viktimisierung
Cybergrooming – Erforschung von Risikofaktoren, Ermittlungspraxis und Schutzmaßnahmen
Chair(s): Maeve Moosburner (Kriminologische Zentralstelle, Deutschland), Martin Rettenberger (Kriminologische Zentralstelle)
Beiträge des Symposiums
Cybergrooming – Wer sind die Täter*innen? Erkenntnisse aus Analysen von Strafverfahrensakten
Isabelle Schulhoff1, Ronja Zannoni1, Christine Weber1, Maeve Moosburner2, Theresa Kuban2, Martin Rettenberger2
1Bundeskriminalamt, 2Kriminologische Zentralstelle
Anhand der Analyse von ca. 300 Strafverfahrensakten zu Cybergroomingfällen nach § 176 StGB Abs. 4 Nr. 3 (alt) aus allen Bundesländern der Jahre 2019/2020 wurden umfassende Erkenntnisse über das Hellfeld des Phänomens Cybergrooming generiert. Im Fokus stand die Erfassung von Täter- und Opfercharakteristika sowie Erkenntnisse zu den Modi Operandi, polizeilichen Ermittlungsstrategien und den anschließenden Strafverfahren. Die Täter*innen sind überwiegend jung, männlich und treten häufig erstmalig mit dem Cybergroomingdelikt strafrechtlich in Erscheinung. Die Kontaktaufnahme erfolgt in den meisten Fällen seitens der Täter*innen über Social Media-Dienste. Der Vertrauensaufbau und die unmittelbare Einführung sexueller Inhalte fungieren als primäre Cybergrooming-Strategien, wobei diese häufig durch die Täter*innen kombiniert werden. Die Betroffenen sind überwiegend weiblich, jung und haben in der Regel keine Vorbeziehung zur tatbegehenden Person. Zu den häufigsten Risikofaktoren der Opferwerdung zählen ein fehlendes Risikobewusstsein des eigenen Onlineverhaltens, fehlende familiäre Ressourcen sowie eine auffällige sexuelle Entwicklung. Aufbauend auf den Erkenntnissen werden Handlungsempfehlungen für die Praxis der Ermittlung, Strafverfolgung und Prävention entwickelt.
Merkmale Jugendlicher Cybergrooming-Täter*innen: Ergebnisse einer deutschlandweiten Hellfelderhebung
Maeve Moosburner1, Theresa Kuban1, Christine Weber2, Isabelle Schulhoff2, Ronja Zannoni2, Martin Rettenberger1
1Kriminologische Zentralstelle, 2Bundeskriminalamt
Der Begriff Cybergrooming bezeichnet die Nutzung von Internet- und Kommunikationstechnologien durch Jugendliche und Erwachsene (≥14 Jahre) zur Beeinflussung von Kindern, um sexuellen Kontakt herzustellen (z.B. Cybersex, Erlangen von Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs oder sexueller Offline-Kontakt). Laut den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik sind Jugendliche dabei immer häufiger Tatverdächtige. Im Rahmen des Verbundprojekts CERES (Cybergrooming – Erforschung von Risikofaktoren und Ermittlungspraxis und Schutzmaßnahmen) wurden zur Erfassung des kriminologischen Hellfelds von Cybergrooming in Deutschland Analysen von 300 Strafverfahrensakten abgeurteilter Cybergroomern nach § 176 StGB Abs. 4 Nr. 3 (alt) aus allen deutschen Bundesländern aus den Jahren 2019/2020 durchgeführt. Erste Ergebnisse von n = 116 jugendlichen Täter*innen (14-21 Jahre) zeigten dabei Unterschiede zu erwachsenen Täter*innen (≥22 Jahre). Jugendliche Täter*innen wiesen weniger Paraphilien auf und berichteten häufiger Sensation-Seeking als Tatmotivation. Gleichzeitig nutzen sie mehr Erpressung und Aggressionen und sexualisierten das Gespräch schneller als erwachsene Täter*innen. Ebenfalls erhielten sie in der Hälfte aller Fälle Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs von ihren Opfern. In weniger als 15% aller Fälle kam es zu einem Offline-Treffen. Im Vergleich zu erwachsenen Täter*innen handelte es sich bei jugendlichen Täter*innen meist um die erste Straftat. Insgesamt wurde beinahe die Hälfte aller Verfahren gegen jugendliche Täter*innen eingestellt. Jugendliche Cybergrooming-Täter*innentypen sowie spezifische Risikofaktoren für jugendliche Täter*innen werden diskutiert. Zukünftige Forschung sollte ebenfalls Unterschiede zwischen jugendlichen Cybergrooming-Täter*innen und anderen jugendlichen Sexualstraftäter*innen beleuchten.
Eigenschaften und Risikofaktoren von Cybergrooming-Tätern im Dunkelfeld: Ein erster Überblick
Theresa Kuban1, Maeve Moosburner1, Alexander Schmidt2, Martin Rettenberger1
1Kriminologische Zentralstelle, 2Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Es gibt wenig empirische Informationen über Merkmale und Risikofaktoren von Cybergrooming-Tätern. Bisherige Erkenntnisse basierten überwiegend auf qualitativen Daten, Chat-Protokollen mit Scheinkindern oder Fallanalysen: Ein Ziel unserer anonymen Online-Studie war es, einen Überblick über die relevanten Merkmale dieser Tätergruppe zu geben. N = 9310 männliche, deutschsprachige Teilnehmer machten Angaben zu bereits etablierten sowie internetspezifischen Risikofaktoren. Im Vergleich zu den anderen Teilnehmern waren die 191 Groomer (2,05%) jünger, gebildeter und schienen mehr Kontakt zu Kindern zu haben. Sie berichteten von mehr Einsamkeit und wiesen eine stärker antisozial ausgeprägte Persönlichkeitsstruktur auf. Überdies berichteten sie häufiger von eigenen Missbrauchserfahrungen in der Kindheit und auch häufiger von aktuellen devianten sexuellen Interessen und Verhaltensweisen (z.B. Hypersexualität, Konsum von Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch (DSKM)). Sie wiesen ein höheres Maß an deliktfördernden Überzeugungen auf und konnten sich stärker emotional mit Kindern identifizieren. Außerdem verbrachten Groomer mehr Zeit im Internet, gaben deutlich häufiger an das Darknet zu nutzen und sich online enthemmter zu fühlen. Die Ergebnisse eines Random Forest Modells weisen darauf hin, dass das sexuelle Interesse an prä- und peripubertären Kindern, die Nutzung des Darknets, der Konsum von DSKM, oder deliktfördernde Kognitionen besonders aufschlussreich zur Unterscheidung der beiden Gruppen sind. Es wird diskutiert, inwieweit die Ergebnisse spezifisch für Cybergrooming-Täter sind.
Disclosure-Erfahrungen nach Cybergrooming-Viktimisierung aus der Perspektive jugendlicher Betroffener
Catherine Schittenhelm1, Christine Weber2, Maxime Kops3, Sebastian Wachs3
1Universität Münster, 2Bundeskriminalamt, 3Univesität Münster
Im Kontext sexueller Viktimisierung bezeichnet Disclosure den Prozess, bei dem sich Betroffene jemandem über ihre Viktimisierungserfahrungen anvertrauen, und ist zentral für die Ergreifung rechtlicher und therapeutischer Maßnahmen sowie die Beendigung der Viktimisierung. Disclosure-Prozesse nach Cybergrooming-Viktimisierung sind bislang unzureichend erforscht. Daher untersuchte diese Studie bei 400 jugendlichen Betroffenen (MAlter=15.58 Jahre, Mädchen: 57.5%) Gründe für und gegen Disclosure sowie Zusammenhänge zwischen Viktimisierung, Disclosure, der Reaktion der Vertrauensperson und Wohlbefinden. Die Ergebnisse zeigten, dass sich die meisten Betroffenen jemandem anvertrauten (Peers: 73%; Erwachsene: 55%). Es wurde eine Vielzahl von Gründen für Disclosure (z. B. Wunsch nach Verbesserung des Wohlbefindens) und gegen Disclosure (z. B. Angst vor Mobbing/sozialer Ausgrenzung) identifiziert. Es zeigten sich Unterschiede in den Gründen in Abhängigkeit der Vertrauensperson (Peers vs. Erwachsene; z. B. war das Berichten ähnlicher Erfahrungen durch andere ein stärkerer Grund für Disclosure gegenüber Peers als gegenüber Erwachsenen) und dem tatsächlichen Disclosure-Verhalten (Disclosure vs. Non-Disclosure; Gründe für Disclosure waren stärker bzw. Gründe dagegen weniger stark ausgeprägt bei sich anvertrauenden Betroffenen). Die erfassten wahrgenommenen Reaktionen der Vertrauenspersonen (Schuldzuweisungen, Glaube, Unterstützungsangebote) wurden überwiegend positiv bewertet. Strukturgleichungsmodelle zeigten, dass Cybergrooming-Viktimisierung und Unglaube durch Vertrauenspersonen negativ mit Wohlbefinden assoziiert waren, während Disclosure gegenüber Erwachsenen positiv damit assoziiert war. Zudem moderierten Schuldzuweisungen durch gleichaltrige und erwachsene Vertrauenspersonen den Zusammenhang zwischen Viktimisierung und Wohlbefinden: In der Gruppe der Betroffenen, die die Reaktion der Vertrauenspersonen positiv bewerteten, fiel der Zusammenhang am geringsten aus. Diese Ergebnisse unterstreichen die Schlüsselrolle von Peers im Disclosure-Prozess und die Notwendigkeit einer Kongruenz zwischen Gründen für Disclosure und den Reaktionen der Vertrauenspersonen.