Symposium
Stichworte: Nachsorge, Behandlung, Wirksamkeit, Bundesländer, Praxis
Ambulante forensische Nachsorge - Wirksamkeit und Ausgestaltung
Chair(s): Julia Sauter (Universität Kassel, Deutschland)
Beiträge des Symposiums
Behandlung oder Kontrolle? Eine vergleichende „Time at Risk“-Analyse zur Wirksamkeit engmaschig strukturierter forensischer Nachsorge nach langer Inhaftierung wegen Sexualdelikten
Julia Sauter1, Florian Scharf1, Tatjana Voß2, Joscha Hausam2
1Universität Kassel, 2Charité Berlin
Mit dem Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht im Jahr 2007 sind forensische Ambulanzen als fester Bestandteil in der Nachsorge namentlich genannt und der Bewährungshilfe gleichgestellt worden. Spätestens seitdem gilt insbesondere für eine Hochrisikoklientel die forensische Nachsorge als obligatorischer Bestandteil in gesetzlich erteilten Weisungen im Rahmen der Führungs- sowie Bewährungsaufsicht. Wirksamkeitsevaluationen sind daher von zentraler Bedeutung, aber aufgrund juristischer und ethischer Schwierigkeiten weiterhin rar. Dabei wäre gerade eine Analyse der Wirksamkeit während und nach dieser Intervention notwendig, um Fragen zur Ausgestaltung und therapeutischen Haltung, aber auch zum gesetzlichen Zwang empirisch fundiert beantworten zu können. In der vorgestellten Studie wurden alle Personen erfasst, die ein Sexualdelikt begangen hatten, und in der Forensisch-Therapeutischen Ambulanz der Charité Berlin (FTA) nachbehandelt wurden (n = 140). Diese konnten mit einer vergleichbaren Klientel aus dem Straf- und Maßregelvollzug anhand Ausgangsrisiko (Static-99) und Art der vorherigen Unterbringung statistisch gematcht werden. Als Kriterium für die Wirksamkeit konnten alle erneuten Eintragungen im Bundeszentralregisterauszug herangezogen werden. Mittels Überlebenszeitanalysen wurden die Rückfalldaten seit Entlassung genauer untersucht. Dabei stand die Frage im Fokus, was während und was nach der engmaschig strukturierten Nachsorge an deliktischem Geschehen zu verzeichnen war. Die Ergebnisse werden kritisch diskutiert und Implikationen für die Praxis gegeben.
Ambulante Behandlung von Gewalttätern in Bayern
Martin Schmucker
FAU Erlangen-Nürnberg
Seit 2013 werden in Bayern an den Standorten München, Nürnberg und Würzburg Gewaltstraftäter in Psychotherapeutische Fachambulanzen behandelt. Der vorliegende Beitrag berichtet Ergebnisse aus der Evaluation dieser Einrichtungen und schließt eine Stichprobe von n = 441 betreuten Klienten ein. Das Evaluationskonzept war umfassend angelegt. Neben den strukturellen Bedingungen und Implementationsvariablen wurde insbesondere die Behandlungswirkung untersucht. Die Wirkungsmessung umfasst neben therapienahen Maßen (Risikoprognoseinstrumente wie LSI-R, HCR-20 und VRS; Goal Attainment Scaling) auch Rückfalldaten, die über das Bundeszentralregister erhoben wurden. Neben der Wirkung auf die Legalbewährung soll insbesondere auch die Verknüpfung zu therapienahen Erfolgsmaße und Merkmale der Klienten in Bezug auf den Behandlungserfolg betrachtet werden und werden.
Zwischen Stigma und Versorgungslücke: Eine Untersuchung der Behandlungsbereitschaft niedergelassener Psychotherapeut:innen gegenüber Menschen, die Sexualstraftaten begangen haben
Lara-Sophie Busch, Julia Sauter
Universität Kassel
Menschen, die aufgrund dissexueller Fantasien und Verhaltensweisen strafrechtlich auffällig geworden sind, zählen zu den gesellschaftlich am stärksten stigmatisierten Gruppen. Gerade sie benötigen im Sinne von Prävention und Nachsorge häufig psychotherapeutische Unterstützung. Da sich spezialisierte forensische Ambulanzen meist auf Personen mit erhöhter Rückfallwahrscheinlichkeit fokussieren, müssen Therapieweisungen bei weniger rückfallgefährdeter Klientel über gemeindenahe Versorgungsstrukturen erfüllt werden. Gelingt dies nicht, bleiben Therapieweisungen häufig unerfüllt und der dringende Behandlungsbedarf ungedeckt. Aber wie verhält es sich derzeit mit der Behandlungsbereitschaft niedergelassener Psychotherapeut:innen? Im Rahmen der hier vorgestellten Onlinebefragung wurden alle im Land Hessen niedergelassenen Psychotherapeut:innen (Vollerhebung, N= 2.586, Rücklauf: n = 327, 12.6%) zu ihrer grundsätzlichen Behandlungsbereitschaft gegenüber Personen, die Sexualstraftaten begangen haben, befragt. Hessen eignet sich deshalb besonders gut, da hier ergänzend zu zentralisierten Fachambulanzen eine dezentral organisierte Versorgungsstruktur genutzt wird, die auf externe Fachkräfte, häufig niedergelassene Psychotherapeut:innen, zurückgreift. Erfragt wurden weiterhin spezifische Ablehnungsgründe sowie potenzielle Maßnahmen zur Förderung des Behandlungsinteresses. Zur differenzierten Erfassung möglicher Ablehnungen wurden sowohl kognitiv-professionelle (z. B. wahrgenommene Kompetenzdefizite, rechtliche Unsicherheiten) als auch emotionsbasierte Gründe (z. B. Angst, Ekel, Ärger) systematisch untersucht. Die Ergebnisse werden mit Blick auf systemische Hürden sowie individuelle Barrieren in der aktuellen Versorgungssituation vorgestellt. Daraus ableitbare konkrete Implikationen für die forensisch-therapeutische Praxis– insbesondere mit Blick auf Qualifizierungsbedarfe sowie auf die strukturelle Unterstützung niedergelassener Behandler:innen, sollen abschließend diskutiert werden.
NeFoP (Netzwerk forensisch-qualifizierte Psychotherapeut*innen): ein Modell zur Ergänzung der ambulanten Versorgung straffällig gewordener Menschen
Philipp Vogel1, Katrin Freundorfer1, Christoph Kohlmann2, Sharon Schumann3, Miriam Kolter1
1Psychotherapeutische Fachambulanz Nürnberg, 2Psychotherapeutische Fachambulanz Würzburg, 3Psychotherapeutische Fachambulanz München
Die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Menschen, die straffällig geworden sind, nimmt eine zentrale Rolle bei der Resozialisierung ein und ist somit von hoher gesellschaftlicher Bedeutung. Gleichzeitig bestehen seit Jahren Versorgungsengpässe, die speziell in Bayern auf die Größe des Flächenstaates sowie die hohe Anzahl an mit richterlichen Weisungen zugewiesener Klient*innen zurückzuführen sind. Die Folgen davon sind erhebliche Herausforderungen bei der Behandlung von straffällig gewordenen Menschen mit Wohnorten in großer Entfernung zu den Psychotherapeutischen Fachambulanzen sowie Wartelisten von unbehandelten Klient*innen mit deliktpräventivem Behandlungsbedarf. Ein Ausbau des therapeutischen Nachsorgeangebots kann jedoch nicht ohne parallele Qualitätssicherung der Behandlungen erfolgen. In Bayern entwickelte daher eine Arbeitsgruppe aus Vertreter*innen der Justiz, der Psychotherapeutenkammer Bayern sowie der Psychotherapeutischen Fachambulanzen ein Modellprojekt (später in „Netzwerk forensisch qualifizierte Psychotherapeut*innen (NeFoP)“ umbenannt), das seit Anfang 2022 ambulante forensische Psychotherapie durch Gewinnung und Schulung approbierter Psychotherapeut*innen ermöglicht. Das NeFoP beinhaltet ein Fortbildungscurriculum zu forensisch-therapeutischen Inhalten, die Vermittlung von Klient*innen mit deliktpräventivem Behandlungsbedarf, regelmäßige Supervisionseinheiten sowie ein organisationales Unterstützungsangebot. Der Vortrag stellt Hintergründe, Curriculum und Abläufe des NeFoP vor. Anhand der Ergebnisse von Therapeut*innen-Befragungen und statistischen Kennwerten werden die ersten Erfahrungen aufbereitet. Chancen und Herausforderungen werden vor dem Hintergrund des wachsenden Bedarfs an forensischer Nachsorge diskutiert.
Partizipation im Forensischen Kontext
Peggy Walde
LVR-Institut für Forschung und Bildung
Partizipative Forschungsansätze fassen in der klinischen Praxis und der Forschung zunehmend Fuß. Sie sollen dazu führen, Personen, die von einer psychischen Störung betroffen sind, stärker in die einzelnen Phasen des Forschungsprozesses einzubinden und so die Fragen und Ergebnisse stärker an praktischen Bedarfen auszurichten. Dies wäre auch für den forensischen Kontext wünschenswert. Allerdings bringt dieses Setting einige Besonderheiten mit sich, die bei der Planung und Durchführung partizipativer Projekte berücksichtigt werden sollten. Der Beitrag legt zunächst dar, was partizipative Forschung ist. Anschließend soll auf mögliche Ziele und Vorteile partizipativer Forschung eingegangen werden und darauf, wie die praktische Umsetzung im forensischen Setting, insbesondere (aber nicht nur) im Maßregelvollzug, gestaltet werden kann.