Forschungsreferat
Stichworte: Aussagepsychologie, Virtuelle Realität, Merkmalsorientierte Inhaltsanalyse, Konstanzanalyse, empirische Evidenz
Der Einsatz virtueller Realität in der aussagepsychologischen Forschung: Vorstellung eines präregistrierten Forschungsprojekts zur Güte aussagepsychologischer Methoden
Theres Volz1, Silvia Gubi-Kelm1, Kristina Suchotzki2, Judith A. Iffland1
1Medical School Hamburg, Deutschland; 2Philipps-Universität Marburg, Deutschland
Aussagepsychologische Methoden, wie die Merkmalsorientierte Inhaltsanalyse (Criteria-based Content Analysis, CBCA) und die Konstanzanalyse sind, neben weiteren Analyseschritten, integrale Bestandteile aussagepsychologischer Sachverständigengutachten zur Prüfung des Erlebnisbezugs von Zeug:innenaussagen in Fällen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Wenngleich aussagepsychologische Methoden keine psychometrischen Testverfahren darstellen, sollten sie aufgrund der weitreichenden Relevanz rechtspsychologischer Sachverständigengutachten valide, reliabel und objektiv anwendbar sein. Die empirische Evidenz dieser Methoden weist jedoch teilweise heterogene Befunde auf oder ist, wie in Bezug auf die Konstanzanalyse, bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt kaum überprüft. Die Konzeption empirischer Studien zur Überprüfung aussagepsychologischer Methoden stellt Forschende vor verschiedene Herausforderungen, u.a. das Dilemma, sich zwischen experimenteller Kontrolle und ökologischer Validität der Versuchsdesigns entscheiden zu müssen. Die Konzeption experimentell kontrollierter Umgebungen, in denen Erfahrungen gemacht werden, die realen (sexuellen) Opfererfahrungen ähneln, war bislang aufgrund ethischer Bedenken kaum umsetzbar. Der Vortrag beleuchtet die Chancen, die Herausforderungen und die Umsetzung des Einsatzes virtueller Realität (VR) im Kontext der empirischen Überprüfung aussagepsychologischer Methoden. Erste Ergebnisse zur Verträglichkeit des verwendeten VR-Szenarios sowie erste Erkenntnisse zur Validität der CBCA aus diesem präregistrierten Forschungsprojekt werden präsentiert.
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Stichworte: Augenzeug*innen, Datenbank, Gegenüberstellung, Virtual Reality, 3D
Jena Eyewitness Research Stimuli (JERS): Eine Datenbank für die Augenzeug:innenforschung mit 2D- und VR-Videos inszenierter Diebstähle sowie zugehörigen Gegenüberstellungsbildern in 2D und 3D
Ulrike Stühler1,2, Stefan R. Schweinberger1
1Philipps-Universität Marburg, Deutschland; 2Friedrich-Schiller-Universität Jena, Deutschland
Empirische Untersuchungen zur Genauigkeit von Augenzeug:innenidentifikationen erfordern in der Regel die Entwicklung neuer Stimuli, was mit erheblichem Aufwand und Herausforderungen verbunden sein kann. Zur Unterstützung dieses Prozesses und zur Förderung weiterer wissenschaftlicher Untersuchungen in diesem Bereich, stellen wir die Jena Eyewitness Research Stimuli (JERS) vor. Diese frei zugängliche Datenbank für akademische Zwecke umfasst sechs Videosequenzen, die einen fingierten Diebstahl durch zwei unterschiedliche männliche Täter darstellen. Die Videos sind sowohl in 2D- als auch in 360°-Formaten verfügbar und werden durch die entsprechenden Gegenüberstellungsbilder im 2D- sowie im 3D-Format ergänzt. Für jede Gegenüberstellung stehen Bilder eines Verdächtigen sowie acht Vergleichspersonen zur Verfügung. Die Integration von 360°-Videos und 3D-Gegenüberstellungen ermöglicht die Nutzung innovativer Datenformate in experimentellen Untersuchungen zur Augenzeug:innengenauigkeit. Insbesondere die Kompatibilität mit Virtual-Reality-Umgebungen eröffnet neue Perspektiven für immersive und kontrollierte Untersuchungsbedingungen.
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Stichworte: Augenzeugen, Identifizierung, Wahllichtbildvorlage, Morphing
Der Einfluss von Morphing in Distraktorbildern auf die Identifizierungsleistung in Foto-Lineups
Silvia Gubi-Kelm1, Tilo Strobach1, Melanie Sauerland2, Ronja Mueller1
1Medical School Hamburg, Deutschland; 2Universität Maastricht
In den letzten Jahren wurden Live-Wahlgegenüberstellungen im polizeilichen Kontext vielfach durch Lichtbildvorlagen (Foto-Lineups) ersetzt. Hierbei werden neben dem Foto der tatverdächtigen Person auch Bilder anderer Personen präsentiert, die in ihrem äußeren Erscheinungsbild der tatverdächtigen Person ähneln müssen (sog. Distraktorbilder). Aufgrund aktueller Datenschutzbestimmungen dürfen in Deutschland jedoch keine Distraktorbilder von realen Personen vorgelegt werden, sodass Gesichter mit Fotobearbeitungsprogrammen erstellt werden. Dies geschieht u.a., indem Gesichter real existierender Personen miteinander „vermischt“ werden, sodass neue Gesichter entstehen (Morphing). Studien zeigen u.a., dass gemorphte im Vergleich zu nicht-gemorphten Gesichtern als attraktiver wahrgenommen werden, da sie prototypischere bzw. symmetrischere Gesichtszüge aufweisen. Im Sinne des Halo-Effekts könnte eine höhere Attraktivität zu einer positiveren Attribution der abgebildeten Person führen und somit die Identifikationsleistung der Augenzeug:innen beeinflussen. Demzufolge könnte in Lichtbildvorlagen mit gemorphten Distraktoren ein Attraktivitätsbias vorliegen, der diese Bilder unfair (da attraktiver) gegenüber nicht-gemorphten Distraktoren macht. Die vorgestellte Studie untersuchte den Einfluss der Verwendung von gemorphten Distraktoren hinsichtlich dieses Bias in Lineups. Hierzu wurde N = 108 Teilnehmer:innen Videos mit einer Person und anschließenden Foto-Lineups mit gemorphten und nicht-gemorphten Gesichtern präsentiert, unter denen dasjenige Gesicht der Person aus dem Video unter anderen Distraktorgesichtern ausgewählt werden sollte. Zudem wurde geprüft, inwieweit die zugeschriebene Wahrscheinlichkeit, ein Verbrechen zu begehen, von der wahrgenommenen Attraktivität der dargebotenen Bilder abhing. Hierzu bewerteten die Teilnehmer:innen die dargebotenen Gesichter zunächst hinsichtlich ihrer Attraktivität. Anschließend sollten sie entscheiden, welcher Person sie zutrauen, ein Verbrechen zu begehen. Die Ergebnisse werden vor rechtspsychologischem Hintergrund diskutiert.
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Stichworte: Aussagepsychologie, Glaubhaftigkeitsgutachten, Übereinstimmung
Übereinstimmung in aussagepsychologischen Beurteilungen – Erste empirische Einblicke
Mona Leve1, Jonas Schemmel2, Renate Volbert1
1Psychologische Hochschule Berlin, Deutschland; 2FernUniversität in Hagen, Deutschland
Obwohl psychologische Glaubhaftigkeitsgutachten in Deutschland - insbesondere in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen - keine Seltenheit sind, liegen bislang kaum systematische Untersuchungen zu Gutachtenergebnissen und deren jeweiligen Begründungen sowie zur Gutachterübereinstimmung vor (Volbert, Schemmel, & Tamm, 2019). Bei der Begutachtung der Glaubhaftigkeit einer Aussage müssen Sachverständige sogenannte Gegenhypothesen zur Wahrannahme prüfen und eine individuelle, einzelfallbezogene Beurteilung abgeben. Dabei finden sich in der Literatur zwar Hilfestellungen zur Datenintegration (z. B. Volbert & Dahle, 2010), standardisierte Entscheidungsregeln und Vorgaben, wie einzelne Beurteilungsschritte umzusetzen und zu gewichten sind, existieren jedoch nicht. Vielmehr erfordert das komplexe idiographische Vorgehen eine Vielzahl von Entscheidungsspielräumen, die die Frage nach einem möglichen Einfluss von subjektiven Annahmen und damit potenziell einhergehenden Urteilsverzerrungen aufwerfen (z. B. Oberlader & Schmidt, 2024; Oeberst & Oberlader, 2024). Inwieweit sich die Entscheidungsspielräume der einzelnen Sachverständigen auf deren individuelle Beurteilungen auswirken, muss dabei auf Basis der aktuellen Forschungslage offenbleiben. Zur ersten Annäherung an diese Frage wurden in der vorliegenden Untersuchung zwei Teilstudien mit Studierenden durchgeführt, die sich am Ende ihres postgradualen Masterstudiengangs Rechtspsychologie befanden. In Studie 1 verfassten 78 Studierende eine schriftliche Beurteilung über denselben aussagepsychologischen Fall, wobei die Übereinstimmung hinsichtlich der Bewertung der alternativen Hypothesen und der Erlebnisbasiertheit analysiert wurde. In Studie 2 beurteilten 26 Studierende jeweils einen von sieben unterschiedlichen Fällen; im Anschluss wurden sie zu ihrer globalen Einschätzung und den einzelnen Analyseschritten befragt. Die Übereinstimmung der Einschätzungen wurde für jeden einzelnen Fall berechnet.
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Stichworte: Körperposition, Erinnerung, körpernahe Erlebnisse, BGH Urteile
Zur Rolle von Körperpositionen in Erinnerungen an körpernahe Ereignisse - Überblick über Rechtsprechung des BGH und Ergebnisse eines Scoping Reviews
Heide Wenzel, Aileen Oeberst
Universität Potsdam, Deutschland
Seit 2010 stellte der BGH in sechs Fällen die Glaubhaftigkeit der Aussagen von Zeug:innen in Sexualstrafsachen infrage, aufgrund von u.a. mangelnder Konsistenz in ihren Schilderungen zur eigenen Körperhaltung. Diese rechtliche Einschätzung beruht auf der Annahme, dass die Körperhaltung einer Person bei körpernahen Erlebnissen, wie Sexualstraftaten, ein Kerndetail der Erinnerung darstellt und daher unwahrscheinlich vergessen wird. Diese Auffassung wurde erstmals von Arntzen (1970) eingeführt und in späteren Ausgaben derselben Veröffentlichung bekräftigt. Konkret geht Arntzen (2011) davon aus, dass körpernahe Ereignisse zu einer konsistenten Erinnerung an die globale Körperposition (z. B. Sitzen, Stehen, Liegen) führen, während spezifische Aspekte der Körperhaltung (z. B. auf der Seite liegen) eher in Vergessenheit geraten würden. Die empirische Grundlage, auf der Arntzen zu seinen Schlussfolgerungen kam, entspricht jedoch in vielerlei Hinsicht nicht wissenschaftlichen Standards. Ebenso wenig liefern weitere Verweise, auf die sich die Begründungen des BGH beziehen, eine hinreichende Grundlage für Urteile mit solch weitreichenden Konsequenzen. Aus diesem Grund wurde ein Scoping Review über die vorhandene wissenschaftliche Literatur zur Frage der Gedächtnisleistung in Bezug auf die eigene Körperhaltung bei körpernahen Erlebnissen durchgeführt und wird in dem Vortrag vorgestellt. Implikationen, die sich für die Forschung und die forensische Praxis ergeben, werden diskutiert.
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