Forschungsreferat
Stichworte: Persönlichkeitsmerkmale, Maßregelvollzug, Justizvollzug
Persönlichkeitsprofile verschiedener Straftäter*innengruppen im Kontext personenbezogener Merkmale: Eine vergleichende Analyse
Susanne Schobel, Caroline Blunck
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, LMU Klinikum München, Deutschland
Hintergrund: Im Verständnis kriminellen Verhaltens spielen Persönlichkeitsmerkmale eine zentrale Rolle und können wertvolle Hinweise für die forensische Diagnostik und Planung von Interventionen liefern. Insbesondere in forensischen Kontexten ist es von Bedeutung, spezifische psychologische Profile unterschiedlicher Tätergruppen zu erfassen, um individuelle Risiko- und Schutzfaktoren besser einschätzen zu können. Ziel: Im Rahmen der laufenden Studie sollen Persönlichkeitsakzentuierungen sowie spezifische Persönlichkeitsmerkmale, wie Frustrationstoleranz, Aggressionsbereitschaft und Stressverarbeitung, zwischen verschiedenen forensischen Stichproben verglichen und Zusammenhänge untersucht werden. Methode: Studienteilnehmende waren Patienten und Patientinnen aus sechs Maßregelvollzugseinrichtungen sowie weibliche und männliche Gefangene aus neun Justizvollzugsanstalten innerhalb Bayerns. Die Proband*innen bearbeiteten eine umfassende Testbatterie mit insgesamt 19 Selbstauskunftsverfahren zur verschiedenen Persönlichkeitsmerkmalen. Zudem erfolgte eine Erhebung personenbezogener Daten wie Anlassdelikt, Vordelikte und Unterbringungsdauer. (Vorläufige) Ergebnisse: Insgesamt wurden Daten von N = 560 Personen analysiert, darunter N = 365 männliche und N = 195 weibliche Straftäter*innen. Vorläufige Analysen ergaben signifikante geschlechter-, unterbringungs- sowie deliktspezifische Unterschiede hinsichtlich einzelner Persönlichkeitsakzentuierungen. Auch zeigten sich signifikante geschlechter- sowie unterbringungsspezifische Unterschiede hinsichtlich spezifischer Persönlichkeitsmerkmale, wie der Verwendung von Stressverarbeitungsstrategien und dem Umgang mit frustrierenden Situationen. Analysen hinsichtlich weitere Persönlichkeitsmerkmale und deren Zusammenhänge sind geplant.
Forschungsreferat
Stichworte: Forensische Psychiatrie, Maßregelvollzug, Stichtagserhebung, Versorgungsforschung
Erfahrungen aus dem CONNECT-Projekt – Organisation und Durchführung einer jährlichen Stichtagserhebung im Maßregelvollzug für Patient*innen mit Unterbringungsgrundlage § 63 StGB
Katja Köppen1, Birgit Völlm1, Jan Bulla2, Thomas Ross2
1Universitätsmedizin Rostock; 2Zentrum für Psychiatrie Reichenau
Das Projekt CONNECT („Collaboration to establish a national database on the criminological and treatment outcomes of forensic psychiatric patients in Germany“) hat die Durchführung einer nationalen jährlichen Stichtagserhebung der nach § 63 StGB in der forensischen Psychiatrie untergebrachten Patient:innen zum Ziel. Die Behandlung dieser Gruppe ist zeit- und kostenintensiv und greift, aufgrund der langen Unterbringungsdauer in restriktiven Settings, in besonderem Maße in die freiheitlichen Grundrechte der Patient:innen ein. Daher sollten die therapeutische Konzepte und Behandlungsorganisation in besonderem Maße von der aktuellen Evidenz und zeitgemäßen Behandlungsprinzipien geleitet sein. Forschende als auch klinisch Tätige und Träger fordern bereits seit längerem eine bundesweit einheitliche Datenlage, um eine qualitativ hochwertige Begleitforschung und eine evidenzbasierte Versorgungsplanung im Maßregelvollzug zu ermöglichen. Im Hinblick auf den Strafvollzug hat das Bundesverfassungsgericht nicht nur das verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot im Strafvollzug betont, sondern auch die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der Vollzugsgestaltung und Behandlungsmaßnahmen regelmäßig wissenschaftlich zu evaluieren. Dies sollte selbstverständlich auch für den Maßregelvollzug gelten. Daher wurde die Durchführung einer bundesweiten Stichtagserhebung von nach § 63 StGB untergebrachten Patient*innen in den letzten Jahren vorbereitet. Dieser Beitrag erörtert die Vorteile einer nationalen Erhebung, identifiziert relevante Interessengruppen, untersucht die notwendigen Planungsschritte und geht auf mögliche Hindernisse und Herausforderungen der Erhebung ein. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den notwendigen Datenschutzmaßnahmen, die die Forschung mit personenbezogenen Gesundheitsdaten mit sich bringt, sowie auf dem Umgang mit sensiblen Patienteninformationen. Außerdem wird die praktische Umsetzung der Datenerfassung in den beteiligten Krankenhäusern beschrieben. Welche Herausforderungen gibt es und welche Ressourcen werden benötigt, um diese zu bewältigen?
Forschungsreferat
Stichworte: Strafvollzug, Implementation, Risikofaktoren, Praxis
Die Einführung eines Evaluationsinstruments in die Strafvollzugspraxis – Erste Ergebnisse zur Implementation von MeWiS
Stefan Suhling
Kriminologischer Dienst des niedersächsischen Justizvollzuges, Deutschland
Hessische und niedersächsische Justizvollzugsbedienstete und -forschende haben gemeinsam das Messinstrument der Wirksamkeit des Strafvollzugs (MeWiS) entwickelt, um Veränderungen der Gefangenen in rückfallrelevanten Merkmalen (wie z. B. der Beschäftigung oder der Selbstkontrolle) zwischen Haftbeginn und Haftende ermitteln zu können. Ziel war unter anderem, ein proximales Erfolgsmaß als Ergänzung zur (meist mit Bundeszentralregisterdaten erfassten) Legalbewährung zu erhalten. Bedienstete aus dem sozialen oder psychologischen Dienst dokumentieren dabei standardisiert dynamische Risikomerkmale kriminellen Verhaltens im Rahmen der Behandlungsuntersuchung (Eingangsstatus) und der Entlassungsvorbereitung (Austrittsstatus). Im Vortrag werden die ersten Ergebnisse einer Implementationsevaluation dargestellt, die sich auf zwei Säulen stützt: Es werden erstens Daten aus den digitalen Fachanwendungen des niedersächsischen Justizvollzugs ausgewertet, um z. B. zu überprüfen, ob MeWiS auch in allen definierten Anwendungsfällen durchgeführt wurde, wie viele Angaben fehlen und ob die Merkmale sinnvoll mit anderen verfügbaren Daten über die Inhaftierten zusammenhängen (Konstruktvalidität). Zweitens wird eine anonyme Online-Befragung der Anwenderinnen und Anwender durchgeführt. Basierend auf verschiedenen Rahmenmodellen der Implementation wurde ein Fragebogen entwickelt, der aus der Sicht der Anwenderinnen und Anwender unter anderem die Akzeptanz und Umsetzbarkeit, aber auch die Sicherheit und das Ausmaß der Unterstützung bei der Anwendung von MeWiS sowie die Geeignetheit der Fachanwendung erfasst.
Forschungsreferat
Stichworte: classification of crime, dark figure of crime, evolutionary psychology, moral foundations, questionnaire development
A self-report measure of offending against the five moral foundations: The FÜMF
Marie Joséphine Hamatschek
Universität Hildesheim, Deutschland
The concept of crime is normatively defined and psychologically arbitrary. As a result, research faces an enormous challenge in meaningfully classifying crime into different types. Psychologists tend to resort to pragmatic-legal classifications (e.g., sexual vs. violent vs. property offenses). These are unlikely to reflect the underlying psychological processes and are therefore a poor starting point for understanding criminal action. A possible solution to this problem has been proposed by Russil Durrant: Based on Jonathan Haidt’s Moral Foundations Theory, crimes may be classified according to the assumed causes of condemnation. The theory posits that moral judgement and punishment serve evolutionary functions that are reflected in culturally shaped but biologically pre-wired dimensions of evaluation. At least five distinct dimensions have been identified: care-harm, fairness-cheating, loyalty-betrayal, authority-subversion, and sanctity-degradation. Guided by the understanding that offending involves agency and norm-awareness, we were interested in whether these morality dimensions that have been shown to be involved in judging others are also evident in action. We have developed the FÜMF (Fragebogen zu Übertretungen im Sinne der fünf Moral Foundations; English: Questionnaire on transgressions in terms of the five Moral Foundations), which assesses self-reported criminal and non-criminal norm violations. The questionnaire was administered to a general population sample (target n = 100) and to a sample of incarcerated offenders (target n = 100). Group comparisons, confirmatory factor analysis results as well as psychometric indices will be reported. Conclusions will focus on the utility of the moral foundations concept, derived from moral reasoning and ideology research, for criminal psychology.
Forschungsreferat
Stichworte: Straftäterbehandlung, Therapiedokumentation, Fachambulanzen, Wirksamkeitsevaluation, Qualitätssicherung
Behandlungsdokumentation in forensischen Fachambulanzen – ein Beitrag zur Qualitätssicherung
Nico Ruhara, Silvia Kube, Rainer Banse
Institut für Psychologie, Abteilung Sozial- und Rechtspsychologie, Universität Bonn
Evaluationen zur Wirksamkeit von Behandlungsmaßnahmen bei straffällig gewordenen Personen liefern bislang ein heterogenes Bild. Dies ist unter anderem auf die Vielfalt der Interventionen, institutionellen Rahmenbedingungen sowie genutzten Dokumentationssysteme zurückzuführen. Insbesondere fehlen im ambulanten Setting differenzierte Daten zu eingesetzten therapeutischen Methoden und ihren Effekten auf dynamische Risikofaktoren. In den forensischen Fachambulanzen führen individualisierte psychotherapeutische Ansätze zu unterschiedlich ausgeprägten Behandlungskonzepten. Die strukturierte Dokumentation – häufig basierend auf dem RNR-Modell – übernimmt dabei eine zentrale Funktion: Sie dient sowohl der Nachvollziehbarkeit und Strukturierung des Therapieverlaufs für Behandelnde als auch als Grundlage für evaluative Forschung zur interventionsspezifischen Wirksamkeit und zur Qualitätssicherung. An der Psychotherapeutischen Fachambulanz Nürnberg wurde ein Dokumentationskonzept erarbeitet, implementiert und evaluiert, das standardisierte Vorlagen sowie Stichwortlisten zu angewandten Methoden und bearbeiteten (dynamischen) Risikofaktoren bereitstellt. Ziel ist es, eine vereinfachte Handhabung auf der Seite der praktizierenden Therapeut*innen zu ermöglichen, bei gleichzeitiger systematischer Datenerhebung für die Evaluationsforschung. Die Implementierung in Nürnberg erfolgte ab Februar 2023 im Rahmen einer Prozessevaluation mit N = 19 dokumentierenden Therapeut*innen. Die Ergebnisse zeigen signifikante Verbesserungen in der Dokumentationspraxis sowie eine hohe Akzeptanz bei den Anwender*innen. Eine erste Analyse der Stichwortnutzung erlaubte außerdem die Verknüpfung spezifischer therapeutischer Interventionen mit den bearbeiteten dynamischen Risikofaktoren. Zukünftig sind hierdurch Rückschlüsse auf Veränderungen in den „Needs“ näher zu untersuchen. Darüber hinaus werden erste Erkenntnisse aus weiteren Fachambulanzen vorgestellt und Perspektiven für die bundesweite Etablierung standardisierter Dokumentationssysteme diskutiert. Neben der Entlastung im therapeutischen Alltag wird zukünftig eine Evaluation der Effekte einzelner Behandlungselemente durch die entstehende Vergleichbarkeit der Daten ermöglicht und damit eine Verbesserung von Therapiemaßnahmen.
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