Forschungsreferat
Stichworte: Fehlergewichtung, Antworttendenzen, Gerechtigkeit, Framing, Expertise
Fehlergewichtung im Recht: Der Einfluss von Framing und Expertise auf das Gerechtigkeitsempfinden von juristischen Laien und Expert:innen
Marina Dreisbusch, Friederike Funk
LMU München, Deutschland
Im deutschen Rechtssystem wiegen falsche Verurteilungen schwerer als falsche Freisprüche. Diese Fehlergewichtung wird zum Beispiel im Mehrfachverfolgungsverbot abgebildet, das Angeklagte nach einem Freispruch auch bei neuen Beweisen vor einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens schützt. Öffentliche Vorstellungen von Gerechtigkeit werden zugleich maßgeblich durch mediale Darstellungen rechtlicher Sachverhalte geprägt. Bislang ist jedoch unklar, wie einseitiges Framing der beschriebenen Fehlergewichtung das Gerechtigkeitsempfinden von Laien sowie juristisch geschulten Personen beeinflusst. In zwei Onlinestudien (N = 420 juristische Laien, N = 400 juristische Expert:innen) untersuchten wir, wie sich die Darstellung des Mehrfachverfolgungsverbots auf dessen wahrgenommene Gerechtigkeit auswirkt. Dabei wurde das Verbot der Wiederaufnahme unter der Annahme tatsächlicher Unschuld oder Schuld einer freigesprochenen, jedoch aufgrund neuer Beweise wiederum verdächtigten Person dargestellt. Für die Laienstichprobe beinhalteten wir zusätzlich eine Kontrollgruppe mit neutraler Perspektive, das heißt, ohne Information über die tatsächliche Schuld einer freigesprochenen Person. Wir nahmen an, dass die Unschuld-Perspektive mit höherem Gerechtigkeitsempfinden einhergeht als die Schuld-Perspektive und erwarteten, dass die Anfälligkeit für Framing-Effekte mit zunehmender juristischer Expertise abnimmt. Die Ergebnisse bestätigten einen signifikanten Framing-Effekt bei juristischen Laien (d = .44), welcher insbesondere durch negativere Bewertungen in der Schuld-Perspektive im Vergleich zur neutralen Kontrollgruppe (d = 0.25) hervorgerufen wurde. Der Framing-Effekt trat jedoch nicht bei Jura-Studierenden oder juristisch Berufstätigen auf. Dies deutet darauf hin, dass das Gerechtigkeitsempfinden rechtlicher Laien durch kontextuelle Darstellungen beeinflusst wird, während Expert:innen über alle Karrierephasen hinweg stabilere Voreinstellungen aufweisen. Unsere Befunde liefern Einblicke in die gesellschaftliche Bewertung rechtlicher Sachverhalte und heben insbesondere die Folgen einer einseitig negativen Kommunikation wichtiger Rechtsprinzipien hervor.
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Stichworte: Sexueller Missbrauch, sexualisierte Gewalt, Gesetzesentwurf
„Sexueller Missbrauch“ oder „sexualisierte Gewalt“? Sprachliche Einflüsse auf Wahrnehmung und Anzeigebereitschaft in der Allgemeinbevölkerung
Larissa Pauleck1, Robert Lehmann1, Joscha Hausam2
1Medical School Berlin; 2Charité
Hintergrund: Mit der Gesetzesreform zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder wurde im Jahr 2021 der Begriff „sexualisierte Gewalt“ eingeführt. Diese Begrifflichkeit ist sowohl in der Forschung als auch in Praxis umstritten. Aufgrund fehlender empirischer Studien ist unklar, inwiefern unterschiedliche Begriffe die Wahrnehmung und das Anzeigeverhalten in der Allgemeinbevölkerung beeinflussen. Ziel der Studie war es, Unterschiede in der Wahrnehmung und Anzeigebereitschaft in der Allgemeinbevölkerung in Bezug auf die Begriffe „sexueller Missbrauch“ und „sexualisierte Gewalt“ zu untersuchen. Methodik: In einer vignettenbasierten Online-Befragung wurden 502 Personen (18 bis 69 Jahre alt, 82% weiblich) befragt. Den Teilnehmenden wurden 16 Vignetten mit (sexuellen) Handlungen gegen Kinder unterschiedlichen Schweregrads vorgelegt. Für jede Vignette wurde erhoben, inwieweit die Handlungen als „sexueller Missbrauch“ (Bedingung 1) oder als „sexualisierte Gewalt“ (Bedingung 2) wahrgenommen werden und ob eine Anzeige in Erwägung gezogen würde. Die Auswertung erfolgte varianzanalytisch. Ergebnisse: Die Analyse ergab signifikante Unterschiede in der Wahrnehmung und Anzeigebereitschaft in Abhängigkeit vom verwendeten Begriff. Insbesondere bei mittlerem Schweregrad wurden Handlungen unter dem Begriff sexueller Missbrauch häufiger als sexuelle Gewalt wahrgenommen und als anzeigewürdig eingestuft. Weitere Effekte zeigten sich in Abhängigkeit von Täter*innenbekanntheit. Fazit: Die Ergebnisse legen nahe, dass die verwendeten Begriffe einen Einfluss auf Wahrnehmung und Anzeigebereitschaft haben. Mögliche Konsequenzen für kriminalpolitische Maßnahmen und zukünftige Forschung werden diskutiert.
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Stichworte: credibility, video-mediated communication, fluency, witnesses, testimony
Distorted Images, Distorted Trust? The Subtle Impact of Video Quality on Witness Evaluation
Susanne Schmittat
Johannes Kepler Universtiät Linz, Österreich
As video-mediated communication (VMC) becomes increasingly common in legal contexts, it is critical to understand whether technical glitches can bias judgments of witness credibility. This preregistered study tested whether Zoom malfunctions—such as frozen screens or audio-video asynchrony during witness interviews—affect how credible a witness is perceived. In a 3 (technical quality: no interruption, brief video freezes during critical content, or continuous audio-video asynchrony) × 2 (veracity: truth vs. lie) between-subjects design, 342 participants evaluated one of two witness statements. Participants rated the witness’s credibility, content quality, nonverbal and paralinguistic cues, perceived authenticity (e.g., whether the witness seemed to play a role). Participants also indicated their own fluency (ease of understanding), cognitive load, and emotional response (e.g., irritation, boredom), which served as mediators. Ambiguity intolerance was measured as an exploratory moderator (MSTAT–II). MANOVAS showed no direct effects of technical glitches, veracity, or their interaction on the main dependent variables. However, malfunctions reduced perceived fluency and increased irritation, while truthful witnesses were rated as more fluent. Two mediation analyses confirmed the hypotheses that fluency partially mediated the effects of both technical glitches and veracity on credibility. A moderated mediation showed that participants low in ambiguity intolerance were more sensitive to fluency disruptions, while those high in intolerance were less affected—possibly due to generalized mistrust or cognitive overload. These findings highlight how subtle video issues can impact justice and underscore the need for high-quality standards in virtual courtrooms.
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Stichworte: strategic use of evidence, investigative interviewing, memory, ecological validity
The impact of delay and intentionality of encoding on innocent mock suspects' forthcomingness
Helen Wyler1, Martina Buchli2
1Universität Luzern, Schweiz; 2Universität Bern, Schweiz
The Strategic Use of Evidence (SUE) technique is an investigative interviewing strategy designed to amplify differences between suspects who truthfully or deceptively deny their crime involvement. Previous mock crime studies have shown that innocent suspects, compared to guilty ones, provide more forthcoming statements, i.e., volunteer more critical information and show greater consistency with available evidence, particularly when interviewed using the SUE technique. However, these findings are often based on memory-conducive experimental setups, including salient details and immediate questioning, which differ from real-world investigative contexts. Moreover, the instructions innocent suspects receive regarding the inconspicuous activity they are later questioned about frequently remain unspecified, although these may affect encoding intentionality. Notably, a study by Sukumar et al. (2018), in which innocent suspects were given a cover story and questioned after a delay, found greater statement-evidence inconsistencies than typically observed. The reason for this finding remains unclear. Consequently, the present study investigates how memory-related factors, often overlooked in SUE research, influence innocent suspects’ ability to be forthcoming. We test, in a 2x2 between-subjects design, how encoding intentionality (incidental vs. intentional) and time of questioning (immediate vs. 3-weeks delay) affect forthcomingness in a written interview. We expect forthcomingness to be especially low when encoding is incidental and questioning is delayed. We also examine whether the typically large differences in forthcomingness between innocent and guilty individuals persist under these more ecologically valid conditions, by including a guilty immediate and a guilty delay condition. Results and implications for the generalisability of SUE research will be discussed.
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Stichworte: Schweigerecht, polizeiliche Vernehmung, Geständnis, Entscheidungsfindung bei Verdächtigen
Wie freigesprochene Verdächtige entschieden: Schweigen, Leugnen oder Gestehen
Melanie Sauerland1, Maaike Brijker1, Miet Vanderhallen2
1Department of Clinical Psychological Science, Maastricht University, Maastricht, The Netherlands; 2Department of Criminal Law and Criminology, Maastricht University, Maastricht, The Netherlands
Die Forschung zur Vernehmungsstrategie von Verdächtigen konzentriert sich überwiegend darauf, warum sie gestehen. So werden Geständnisse oft durch die wahrgenommene Beweisstärke, das Bedürfnis nach Gewissensentlastung, polizeilichen Druck oder die Hoffnung auf Strafmilderung beeinflusst. Hingegen gibt es nur wenige Studien zu den Motiven für Leugnen oder Schweigen. Leugnen basiert demnach auf tatsächlicher Unschuld, einer schwachen Beweislage und der Hoffnung auf Strafvermeidung. Schweigen hingegen basiert häufig auf anwaltlichem Rat, strategischen Überlegungen zur Beweislage oder dem Schutz vor einer potenziellen Fehlinterpretation der eigenen Aussagen. Bisherige Untersuchungen konzentriert sich fast ausschließlich auf verurteilte Straftäter. In der aktuellen Studie befragten wir daher beschuldigte, jedoch freigesprochene Verdächtige, um zu untersuchen, inwiefern sich die Gründe für das Leugnen, Gestehen oder Schweigen zwischen Verurteilten und freigesprochenen Verdächtigen unterscheiden. Mithilfe eines anonymen Online-Fragebogens erfassten wir die Erfahrungen von freigesprochenen Verdächtigen in den Niederlanden und in Belgien mit polizeilichen Vernehmungen sowie deren Beweggründe im Laufe einer Vernehmung zu gestehen, zu leugnen oder zu schweigen. Zudem gaben die Teilnehmenden an, ob sie sich selbst als schuldig oder unschuldig betrachteten. Die Ergebnisse der Studie werden im Kontext der früheren Untersuchungen mit verurteilten Straftätern diskutiert und liefern neue Erkenntnisse über die Entscheidungsfindung von freigesprochenen Verdächtigen.
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