Forschungsreferat
Stichworte: Suggestion, Psychotherapie, Falsche Erinnerung, Erinnerungsveränderung
Veränderungen kontinuierlicher Trauma-Erinnerungen durch traumafokussierte Psychotherapie – Eine Umfrage unter unter Psychotherapeut:innen in Deutschland
Jonas Schemmel1, Viktoria Kertess2, Renate Volbert2
1FernUniversität Hagen, Deutschland; 2Psychologische Hochschule Berlin
In der Debatte über suggestive Einflüsse in der Psychotherapie ist eine zentrale Frage, ob sich traumatische Erinnerungen, die zu Beginn der Therapie bestehen, durch traumafokussierte Interventionen verändern. Während dieses Phänomen aktuell vor allem mithilfe experimenteller Laborparadigmen untersucht wird, stellt die vorliegende Präsentation Ergebnisse einer Umfrage unter N = 242 Psychotherapeut:innen in Deutschland mit Erfahrung in der Traumatherapie vor. Insgesamt berichteten 83,2 % der Befragten, mindestens einmal Veränderungen von Trauma-Erinnerungen nach traumafokussierten Interventionen beobachtet zu haben, wobei etwa 60 % angaben, solche Veränderungen nur manchmal oder noch seltener festgestellt zu haben. Am häufigsten betrafen die Veränderungen traumatische Ereignisse wie sexuellen Missbrauch in der Kindheit, emotionale Misshandlung und Vernachlässigung. Am häufigsten bezogen sich die beobachteten Erinnerungveränderungen auf die retrospektive Bewertung des Ereignisses (82 %), die emotionalen Reaktionen zum Zeitpunkt des Ereignisses (66 %) und die Art und Weise, wie die Patient:innen das Ereignis beschrieben (59 %). Zudem berichteten 52 % der Teilnehmenden von Veränderungen peripherer Details sowie kleineren Anpassungen zentraler Details. Allerdings gaben nur 16 % an, deutliche Veränderungen zentraler Details beobachtet zu haben. Diese Ergebnisse werden im Zusammenhang mit den Überzeugungen der Teilnehmenden hinsichtlich Trauma und Gedächtnis diskutiert und in die breitere Debatte über das Potenzial der Psychotherapie zur Verfälschung von Trauma-Erinnerungen eingeordnet.
Forschungsreferat
Stichworte: Glaubhaftigkeitsbegutachtung, alternatives Hypothesentesten, kognitive Verzerrungen, Debiasing, Expertenbefragung
Das Testen alternativer Hypothesen in der Praxis der Glaubhaftigkeitsbegutachtung – Eine Expertenbefragung
Jana Otzipka1,2, Renate Volbert1
1Psychologische Hochschule Berlin, Deutschland; 2Freie Universität Berlin, Deutschland
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Jahr 1999 wurden Mindeststandards für Glaubhaftigkeitsgutachten formuliert, die unter anderem die Generierung und Prüfung alternativer Hypothesen vorsehen. Während methodische Empfehlungen hierzu existieren, bleibt unklar, wie und mit welchen Herausforderungen Sachverständige diese Vorgabe in der Praxis umsetzen. Diese Studie untersucht die praktische Anwendung des alternativen Hypothesentestens mittels Experteninterviews mit zehn zertifizierten Fachpsycholog:innen für Rechtspsychologie (BDP/DGPs). Sachverständige wurden über das Rechtspsychologenregister des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) identifiziert und zufällig ausgewählt. Die Interviews wurden telefonisch oder online durchgeführt, transkribiert und mittels einer qualitativen Inhaltsanalyse nach Kuckartz ausgewertet. Durchschnittlich verfügten die Befragten über 16 Jahre Berufserfahrung und hatten jeweils etwa 160 Glaubhaftigkeitsgutachten verfasst. Die Ergebnisse zeigen, dass das alternative Hypothesentesten von den Sachverständigen als unterstützende und alternativlose Begutachtungsmethode betrachtet wird. Als Herausforderung wurde jedoch die Kommunikation der Methodik gegenüber anderen Verfahrensbeteiligten und Betroffenen gesehen. Methodisch schwierige Fallkonstellationen betreffen insbesondere Aussagen zu wenig komplexen Kerngeschehen. Die Problematiken von kognitive Verzerrungen sind den Sachverständigen bewusst, als schwierig wurden unter anderem einschlägige Vorstrafen der Beschuldigten oder das Auftreten von Sympathien bzw. Antipathien benannt. In solchen Fällen werden häufig zusätzliche Debiasing-Strategien angewandt. Bezüglich möglicher Verbesserungsansätze herrscht Uneinigkeit: Während einige Sachverständige detailliertere Leitlinien befürworten, wird gleichzeitig befürchtet, dass zu starre Vorgaben den individuellen Einzelfällen nicht gerecht werden. Zudem bestehen divergierende Einschätzungen darüber, ob die Methodik für alle Verfahrensbeteiligten ausreichend nachvollziehbar ist. Die Ergebnisse liefern wertvolle Einblicke in die praktische Umsetzung der Mindeststandards des BGH, identifizieren Herausforderungen in der aussagepsychologischen Begutachtung und zeigen mögliche Ansatzpunkte für die Optimierung der Methodik auf.
Forschungsreferat
Stichworte: Suggestion, Aussagepsychologie, Sexueller Missbrauch von Kindern
Differenzielle Suggestivität? Vorhersage von suggestivem Frageverhalten durch „Kognitionen & Emotionen im Umgang mit Sexuellem Kindesmissbrauch“ (CECSA) in drei Untersuchungsparadigmen
Elsa Gewehr1, Marie Merschhemke2, Simone Pülschen2, Dietrich Pülschen3, Renate Volbert4
1Macromedia Hochschule für angewandte Wissenschaften Berlin; 2Europa Universität Flensburg; 3Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung, Fachbereich Polizei, Altenholz; 4Psychologische Hochschule Berlin
In Befragungen von Kindern zu Verdachtsfällen von sexuellem Missbrauch können Voreingenommenheit (Bias) und Suggestion seitens der Befragenden zu falschen Angaben und Erinnerungsverzerrungen auf Seiten der Kinder führen. Obwohl Befragungen individuell unterschiedlich gestaltet werden, sind differenzielle Komponenten von Voreingenommenheit und Suggestivität kaum untersucht. Der Fragebogen zu „Kognitionen und Emotionen im Umgang mit sexuellem Kindesmissbrauch“ (Cognitions and Emotions about Child Sexual Abuse [CECSA; Gewehr et al., 2025]) bildet auf drei Skalen (Unreflektierte Gewissheit, Emotionale Reaktivität, Misstrauen in das Justizsystem) individuelle Unterschiede ab, die Voreingenommenheit in Richtung der Missbrauchshypothese vorhersagen können. Die drei hier vorgestellten Vignettenstudien untersuchen Zusammenhänge zwischen den CECSA Skalen und einem suggestivem Befragungsstil: Insgesamt 674 Studierende verschiedener Disziplinen (Humanwissenschaften, Lehramt, Polizeistudium) wurden gebeten, für fiktive Gespräche mit Kindern zum Abklären von Missbrauchsverdachtsfällen Fragen auszuwählen (Studie 1), schriftlich zu formulieren (Studie 2) oder in Interaktion mit virtuellen Kindern verbal zu formulieren (Studie 3). Die Fragen variierten (Studie 1) oder wurden hinsichtlich ihrer Suggestivität codiert (Studien 2 und 3). Über die drei Studien und eine meta-analytische Integration hinweg zeigten sich robuste Vorhersagen von Suggestivität durch die Skalen „Unreflektierte Gewissheit“ und „Emotionale Reaktivität“, nicht jedoch durch die Skala „Misstrauen in das Justizsystem“. Die Skalen können diagnostisch, etwa zur Auswahl geeigneter Befragungspersonen, oder zur Evaluation und Individualisierung von Befragungstrainings eingesetzt werden.
Forschungsreferat
Stichworte: Aussagepsychologie, Glaubhaftigkeitsgutachten, Kritik, Gutachtenanalyse
Benachteiligt die aussagepsychologische Begutachtung vulnerable Zeug*innen?
Mona Leve1, Renate Volbert1, Jonas Schemmel2
1Psychologische Hochschule Berlin, Deutschland; 2FernUniversität in Hagen, Deutschland
Aussagepsychologische Gutachten zur Frage der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussage werden in Deutschland insbesondere in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen herangezogen. Der Bundesgerichtshof erklärte 1999 ein hypothesengeleitetes Vorgehen zum methodischen Standard aussagepsychologischer Gutachten (BGH St 45, 164). An der Methodik der aussagepsychologischen Begutachtung wird jedoch auch Kritik geäußert. Im Fokus dieser Kritik steht eine behauptete systematische Benachteiligung bestimmter vulnerabler Gruppen, deren Aussagen zu häufig nicht als glaubhaft eingestuft würden. Das betreffe insbesondere traumatisierte Zeug*innen, aber auch jüngere Kinder, Menschen mit intellektuellen Einschränkungen oder schwer psychisch beeinträchtige Menschen. Bisher mangelte es dieser Diskussion jedoch an einer empirischen Grundlage. Wir präsentieren Ergebnisse einer Analyse von 521 zwischen 1988 und 2015 am Institut für Forensische Psychiatrie der Charité Berlin erstellten aussagepsychologischen Gutachten. Konkret wird untersucht, inwiefern das Gutachtenergebnis als Funktion der vulnerablen Gruppen variiert, wobei mögliche besondere Fallkonstellationen berücksichtigt werden. Die Ergebnisse werden kritisch dahingehend eingeordnet, ob sie für oder gegen eine Benachteiligung sprechen, welche Ursachen mögliche Ergebnisunterschiede zwischen den Gruppen haben könnten und ob sich Konsequenzen für die aussagepsychologische Begutachtung ergeben.
Forschungsreferat
Stichworte: Traumatherapie, Aussagepsychologie, traumatherapeutisches Dilemma, wiederentdeckte Erinnerungen
Psychotherapie im Kontext von Strafverfahren: Klinisch-psychologische Perspektiven auf das traumatherapeutische Dilemma
Larissa Wolkenstein
LMU München, Deutschland
Viele Menschen erleben im Laufe ihres Lebens potenziell traumatisierende Ereignisse wie Gewalt- oder Sexualstraftaten, die bei einem Teil der Betroffenen zu Traumafolgestörungen wie einer akuten Belastungsreaktion oder einer Posttraumatischen Belastungsstörung führen können. Es besteht breiter wissenschaftlicher Konsens darüber, dass eine frühzeitige psychotherapeutische Behandlung unter Anwendung evidenzbasierter traumafokussierter Methoden essenziell ist, um einer Chronifizierung der Symptomatik entgegenzuwirken. In der Praxis wird mutmaßlichen Opfern jedoch immer wieder von einer traumafokussierten Therapie vor oder während eines laufenden Strafverfahrens abgeraten. Dies basiert auf der Annahme, dass es im Rahmen psychotherapeutischer Interventionen zu suggestiven Prozessen kommen könnte, was in der Folge die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen beeinträchtigen könnte. Diese Problematik führt zum sogenannten „traumatherapeutischen Dilemma“, bei dem Betroffene zwischen notwendiger therapeutischer Hilfe und der Wahrung der Aussageglaubhaftigkeit wählen müssen. In dem vorliegenden Forschungsreferat wird eine experimentelle Studienreihe vorgestellt, die untersucht, ob und inwiefern sich traumafokussierte Interventionsmethoden auf die Qualität und Konsistenz der Erinnerung an ein belastendes Ereignis auswirken. Ergänzend werden empirische Daten zu wiederentdeckten Erinnerungen im Rahmen psychotherapeutischer Prozesse präsentiert. Die Ergebnisse ermöglichen eine differenzierte Bewertung der Risiken und Chancen frühzeitiger Psychotherapie im juristischen Kontext.
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